Prävention und der Kinderschutz bei uns im Stamm
Als Verband für Kinder und Jugendliche ist es unser Ziel, Räume und Gelegenheiten zu schaffen, in denen junge Menschen sich selbst erproben können. Diese verstehen wir als geschützte Bereiche – frei von gesellschaftlichem Druck, schnellen Urteilen und jeglicher Form von Gewalt. Nur unter solchen Bedingungen können Kinder und Jugendliche ihre Fähigkeiten stärken und sich in ihrer Persönlichkeit frei entfalten.
In diesem Sinne übernehmen Ehrenamtliche auf allen Ebenen Verantwortung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Verband. Sie helfen ihnen dabei, ihre eigenen Grenzen und die anderer wahrzunehmen und zu respektieren. Mit offenen Augen und Ohren, mit Einfühlungsvermögen, Wissen und der Bereitschaft zur Reflexion wollen wir eine Kultur der Achtsamkeit fördern.
Wie wird die Prävention und der Kinderschutz im Stamm umgesetzt?
Jeder Mitarbeiter und / oder Leitende muss, um bei uns im Stamm tätig sein zu dürfen, folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gültigkeit der Dokumente:
Das Schutzkonzept
Wir erarbeiten derzeit ein eigenes Schutzkonzept, indem die Maßnahmen, Vorgehensweisen und Ansprechpersonen des Stammes im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche festgehalten sind.
Mit diesem Link kann das Schutzkonzept abgerufen werden. (noch nicht verfügbar)
Weiterführende Informationen
Rechtliche Vorgaben
Bei allen Präventions-Bemühungen geben uns die Vorgabe der Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn, das Bundeskinderschutzgesetz, sowie das Landeskinderschutzgesetz eine gesetzliche Grundlage und Orientierung.
Passend zu diesem Thema:
*Die in diesem Beitrag eingefügten Links führen auf die Website des DPSG Diözesanverbandes Paderborn, eine Ausnahme hierbei ist das Schutzkonzept.